ISPM No. 15-Norm
Nahezu jedes Land hat mittlerweile den ISPM Standard eingeführt. Allerdings haben gibt es in der Auslegung, resp. der Anwendung noch grosse Differenzen. Zum Beispiel verlangen einige Chinesische Zollämter (Guangzhou Area) immer noch eine „Packing Declaration“, welche gemäss Norm nicht mehr benötigt wird. Ebenfalls wird in dieser Region teilweise verlangt, dass jedes einzelne Brett einer Verpackung gestempelt werden muss. Die Norm kann diesbezüglich tatsächlich so ausgelegt werden. Normalerweise genügt aber der Stempel auf zwei Seiten der Verpackung für alle Länder.
Diese Norm gilt nur für Rohholz. Verpackungen, welche komplett aus Karton, Sperrholz, OSB, Spanplatten oder Furniereen bestehen, müssen nicht nach der Norm behandelt, resp. gestempelt werden. Ob dann allerdings der Zollbeamte im Empfangsland auch weiss, dass diese Verpackung nicht unter die ISPM-Norm fällt, ist nicht gesagt. Daher im Zweifelsfall immer stempeln.
Wie wird die Norm erreicht? Es gibt das Trocknungsverfahren oder das Begasen mit Methylbromid (MB). Die Anwendung von Methylbromid ist in der Schweiz und in der EU verboten. Beim Trocknungsverfahren wird das Holz mit einer Kerntemperatur von 56° Celsius während 30 Minuten getrocknet. Das Holz kann aussen noch feucht oder sogar nass sein und der Standard ist trotzdem eingehalten.
Es ist nur das untenstehende Zeichen gültig. Wenn Sie neue Schablonen bestellen, dann beachten Sie bitte auch den Rand und den Zwischenstrich. Die Chinesischen Zollbehörden haben z.B. begonnen, den Stempel exakt gemäss der Vorschrift zu verlangen.
Die komplette Norm finden Sie hier als PDF: ISPM No.15 (englische Version)
Weitere Tipps aus der Praxis geben Ihnen unsere Spezialisten gerne weiter.
